Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Daul KFZ-Sachverständigenbüro.

1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber / Anspruchsteller (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nichts Weiteres vereinbart wird.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich oder über Telekommunikationstechniken (E-Mail, Fax, Telefonisch) zu erteilen. So entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht

Der AG bevollmächtigt den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen Leistungen wie z.B. Achsvermessung.

4. Zahlungsbedingungen

In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Post od. per E-Mail. Nach nicht erfolgter Rechnungszahlung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar für Gutachten

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN können beim Sachverständigen oder in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten Netto zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert abzgl. höchstes der drei ermittelten Restwerte aus der Ermittlung vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage.

6. Sachverständigenhonorar für Bewertungen

6.1 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen Honorartabelle für Bewertungen.

6.2 Die gefertigten Digitalfotos werden mit € 2,00 Netto pro Stück berechnet.

6.3 Werden zur vollständigen Bewertung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 7.1).

7. Sachverständigenhonorar für Beratungen und Spezialgutachten

7.1 Bei Beratungen, Beweissicherungsgutachten und Spezialgutachten (z.B. Traktoren, Baumaschinen usw.) wird nach Zeitaufwand ein Stundensatz von derzeit € 87,00 Netto berechnet zzgl. anfallende Nebenkosten.

7.2 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

7.3 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

7.4 Reparaturbestätigungen werden in Höhe von 120€ Netto zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

8. Nebenkosten

Zuzüglich zu dem Grundhonorar werden je nach Anfall folgende Nebenkosten hinzugerechnet:

Fotokosten:      € 2,00 Netto pro Digitalfoto gedruckte Form

Fahrtkosten:     € 0,70 Netto pro km bis 30km pauschal 30€ Netto

Porto, etc.:       € 15,00 Netto pro Gutachten im Regelfall

Schreibkosten per Post: € 1,80 Netto pro Gutachtenseite

Schreibkosten per E-Mail: € 0,90 Netto pro 1000 Zeichen

E-Mail Datenpakete: € 1,50 pro Paket

9. Stornierung

9.1 Auftragsstornierungen sind ausschließlich schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden von der Schadensumme des jeweiligen Honorars mit 20% berechnet zzgl. anfallender Nebenkosten und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

9.2 Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftraggeber ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist oder aber dieser niedriger als der Pauschalbetrag ist.

10. Gutachtenerstellung

10.1 Der AG erhält, das Gutachten in elektronischer Form mit Deckblatt, Kalkulation, Lichtbildern, Abtretungserklärung und Rechnung.

10.2  oder sofern kein elektronischer Versand stattfinden soll in 3 Ausfertigungen,  bestehend aus einem Original mit Farblichtbildern, einer Kopie mit schwarz / weißen Lichtbildern und eins mit Deckblatt und Kalkulation ohne Lichtbilder. Die Bilddateien verbleiben beim AN. Die Rechte an den Bildern bleiben beim Auftragnehmer.

10.3 Die Gutachtenerstellung wir elektronisch gespeichert.

11. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens erfolgt an die vom AG genannte Adresse oder auf Wunsch vom AG an eine Dritte Adresse, auf Risiko des AG.

12. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusatz bei Kfz-Bewertungen:

Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Daul Sachverständigenbüro vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind - soweit vorhanden - vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung, sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Daul Sachverständigenbüro zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.

Stand 05/2018