Kfz-Haftpflichtschaden
Beim Haftpflichtschaden werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Nach § 249 ff BGB muss der Unfallverursacher dem Unfallopfer den Schaden, den er erlitten hat ersetzen.
Im Haftpflichtschadenfall greift die Haftpflichtversicherung des Schädigers nach (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz) gegenüber dem Unfallopfer.
Bei Haftpflichtschäden erstellen wir für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein Gutachten. Hier werden Ihrer Ansprüche geltend gemacht.
Zu diesen Ansprüchen gehört z.B.
Tankkosten
Mietwagenkosten
Reparaturkostenerstattung / Wiederbeschaffungskosten
Aufwandsentschädigung (Telefon, Port usw.)
Gutachterkosten über Abtretungserklärung
Usw.
Vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung sind hiervon klar zu unterscheiden.
> Kontakt