Kfz-Haftpflichtschaden

Beim Haftpflichtschaden werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

 

Nach § 249 ff BGB muss der Unfallverursacher dem Unfallopfer den Schaden, den er erlitten hat ersetzen.

Im Haftpflichtschadenfall greift die Haftpflichtversicherung des Schädigers nach (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz) gegenüber dem Unfallopfer.

 

Bei Haftpflichtschäden erstellen wir für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein Gutachten. Hier werden Ihrer Ansprüche geltend gemacht.

 

Zu diesen Ansprüchen gehört z.B.

            Tankkosten

            Mietwagenkosten

            Reparaturkostenerstattung / Wiederbeschaffungskosten

            Aufwandsentschädigung (Telefon, Port usw.)

            Gutachterkosten über Abtretungserklärung

            Usw.

 

Vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung sind hiervon klar zu unterscheiden.

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