Restwert

Der Restwert ist der Wert des unfallbeschädigten Fahrzeugs.

Entsteht eine Totalschadenabrechnung erhält der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert abzüglich des des Restwertes.

Bei fiktiver Schadenabrechnung ist der Restwert auch bei der Vergleichskontrollrechnung bedeutsam.

Restwerte müssen immer aus dem regionalen Markt genommen werden, wie es der BGH vorgesehen hat, diesen kann ich als Gutachter ermitteln, im Gutachten müssen immer

3 Restwertangebote enthalten sein.

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