Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, der regional für die Beschaffung eines gleichwertigen Kfz bei seriösen Händlern wiederbeschafft werden kann.

Da heute nach herrschender Rechtssprechung auf die Frage der im Fahrzeugwert enthaltenen Umsatzsteuer von mehreren Bewertungskriterien ausgegangen werden muss, kann nur ein Gutachten die verschiedenen Werte für Ihren Fall darstellen.

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