Integritätsinteresse - 130 Prozent Grenze

Liegt bei einem Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, hat man unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit es zur Weiternutzung reparieren zu lassen.

Bei nachgewiesenen konkreten Reparaturkosten kann nach Rechtsprechung des BGH zur 130 %  Grenze die Erstattung der Reparatur bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

 

Bestimmte Punkte sind:

Es besteht ein emotionaler Bezug zu dem Fahrzeug.

Das Fahrzeug muss mindestens für weitere 6 Monate genutzt werden.

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