Kurzgutachten - kein Kostenvoranschlag

Laut Gesetzgebung darf,

ab einer Schadensgrenze von 750,00 € ein vollwertiges Gutachten erstellt werden.

 

Deshalb fertigen wir Ihnen unter 750,00 € ein Kurzgutachten mit Fotodokumentationen an.

Sollte allerdings im Zuge der Reparatur ein größerer Umfang festgestellt werden als angenommen, können wir Ihnen ein Ergänzungsgutachten (Nachbegutachtung) erstellen.

Ihre Daten speichern wir für Sie gerne intern für evtl. später auftretende Unstimmigkeiten ab, damit falls erforderlich ein Beweissicherungsgutachten angefertigt werden kann.

 

Kurzgutachten werden für Bagatellschäden genutzt um der Schadenminderungspflicht gerecht zu werden.

 

Kostenvoranschläge können von einer Werkstatt erstellt werden, Nachteil hierzu ist das z.B. eine eventuelle Wertminderung nicht berücksichtig wird, da die Werkstatt diesen nicht bestimmen kann.

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