Nutzenausfallentschädigung

Geschädigte haben die Möglichkeit bei einem Haftpflichtschaden einen Mietwagen oder auch einen Nutzungsausfall während der Ausfalldauer zu verlangen.

Die Höhe des Nutzungsausfalls ist im Kfz-Gutachten ausgewiesen.

(nach  Sanden + Danner + Küppersbusch)

Der Kfz-Sachverständige wird die technische Einordnung des Nutzungsausfalls vornehmen.

 

Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht, wenn das Fahrzeug während der Ausfallzeit genutzt worden wäre.

z.B. Selber oder durch Angehörige.

Der Ausfall kann nicht fiktiv abgerechnet werden. (Nur bei tatsächlichem Ausfall des Fahrzeugs.)

 

Es gibt eine sogenannte Nutzenausfallgruppe, wo die Fahrzeuge aufgelistet sind.

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